12.01.2012 - Gemeinde/ Stadt
Wiederkehrende Straßenbeiträge – Für und Wider
Entsprechende Änderungen müssen gut durchdacht sein
Ende des Jahres 2011 befasste sich ein Artikel der SPD Neustadt (Hessen) im örtlichen „Mitteilungsblatt“ mit der etwaigen Einführung so genannter wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen. Dieses Thema wird seit geraumer Zeit auch innerhalb der CDU Stadtverordnetenfraktion diskutiert, nachdem Bürgermeister Thomas Groll bereits im Herbst 2011 erstmals in der Stadtverordnetenversammlung über entsprechende Aktivitäten auf Landesebene berichtet hatte. Nach Auffassung der CDU ist der Vorschlag wiederkehrende anstelle einmaliger Straßenbeiträge als Möglichkeit für die Kommune einzuführen, grundsätzlich eine bedenkenswerte Idee. Dadurch könnte einer einseitigen Belastung einzelner Bürger entgegengewirkt und Konflikten innerhalb der Kommune wegen ungerecht empfundener Gebührenbescheide verhindert werden. Allerdings enthält der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag nichts neuartiges, sondern greift lediglich auf eine bekannte Praxis aus Rheinland-Pfalz zurück, die nicht unumstritten ist. So wurde die dortige Regelung bereits gerichtlich beanstandet und vom Verwaltungsgericht Koblenz zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Die Initiative der SPD hört sich auf den ersten Blick natürlich gut an. In der Praxis brauchen wir jedoch eine rechtliche Lösung mit dauerhaftem Bestand und das bietet, wie die bisherige Erfahrung in Rheinland-Pfalz zeigt, diese Möglichkeit aktuell nicht. Bei der Diskussion müssen zudem zahlreiche Fragen bedacht werden: Was ist zum Beispiel mit den Anliegern an Straßen des sogenannten „klassifizierten“ Netzes (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), die bisher nur für die Nebenanlagen (Bürgersteige) bezahlen mussten, aber nicht zu Straßenbeiträgen herangezogen wurden? Was ist mit Anliegern, die in den letzten Jahren zu Straßenbeiträgen herangezogen wurden? Sollen sie auch sofort zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden oder wird es „Übergangsfristen“ geben? Wie wird berücksichtigt, dass an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ein höheres Pkw- und Lkw-Aufkommen zu verzeichnen ist? Werden Baukostensteigerungen hierbei berücksichtigt? Auch muss deutlich werden, dass der Betrag, der über eine solche kommunale Abgabe einkommen muss, auf die Stadt Neustadt (Hessen) bezogen, jährlich ein Volumen von rd. 200.000,- € aufweisen müsste. Berücksichtigt man etwaige Einnahmeausfälle aufgrund von Befreiungen, so müsste jeder Haushalt jährlich zumindest den Betrag zahlen, der aktuell für die Grundsteuer B anfällt. Also Fragen über Fragen, die noch zu klären sind. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion wird daher mit Interesse den weiteren Fortgang im Hessischen Landtag verfolgen. Richtig ist, dass man ein Problem erkannt hat, nun gilt es aber auch, zweckmäßige Lösungen zu finden. Schnellschüsse –mögen sie auch auf den ersten Blick äußerst populär sein- helfen hier nicht weiter.
Schlagworte: Wiederkehrende Strassenbeiträge